JA zum Diskriminierungsschutz

Gemeinsam mit den Präsidien von sechs weiteren Jungparteien engagiere ich mich für den Schutz vor Hass und Diskriminierung und somit für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Hier mein Statement von der gemeinsamen Medienkonferenz anlässlich der Gründung des Jungpartei-Komitees:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch für die Junge EVP ist klar, dass psychische Gewalt in Form von Diskriminierung und Aufruf zu Hass und Hetze beträchtlichen Schaden anrichten kann. Und das ganz besonders wenn sich der Angriff gegen die sexuelle Orientierung als sensiblen Teil der eigenen Identität richtet.

Das homo- und bisexuelle Menschen noch immer im Alltag mit solchen Anfeindungen zu kämpfen haben, beschämt mich für unsere Gesellschaft. Das Mindeste was wir hier tun können, ist ihnen die nötigen rechtlichen Mittel zu geben, um sich zu wehren, wenn ihnen Unrecht getan wird. Die Anti-Rassismus-Strafnorm ist dafür ein gutes und bewährtes Gesetz zum Schutz vor Hass.

Die Junge EVP setzt sich aus Mitgliedern mit meist christlichem Hintergrund zusammen. Als Christen stehen wir bereits heute unter dem juristischen Schutz dieses Gesetzes. Für die Junge EVP ist es folglich klar, dass wir einen Schutz, den wir bereits geniessen, einer anderen Gruppe, welche diesen Schutz ebenfalls nötig hat, nicht verwehren möchten.

Gleichzeitig wurde das Referendum gegen diese Erweiterung von christlichen Kreisen ergriffen. Es besteht die Angst, dass gewisse theologische Ansichten oder gar Bibelzitate strafbar würden. Die Mehrheit der Jungen EVP teilt diese Befürchtung nicht und ist überzeugt, dass die seit 25 Jahren bewährte, aktuelle Auslegung des Gesetzes gleichermassen auch auf das Kriterium der sexuellen Orientierung angewendet würde. Genauso wie eine reformierte Pfarrperson kein muslimisches Paar trauen muss, wird es durch diese Änderung auch nicht zur Straftat einem lesbischen oder schwulen Paar die Trauung zu verweigern, wenn dies nicht mit dem persönlichen Gewissen dieser Pfarrperson vereinbar ist.

Dennoch darf weder die Religion, noch die persönliche Empfindung als Vorwand benutzt werden, um Menschen in ihrer Würde herabzusetzen oder zu diskriminieren.

So ist es für mich am Ende eine Frage der Nächstenliebe: als Gesellschaft können wir nicht wegsehen, wenn eine Gruppe systematisch Hass erfährt. Für den Nächsten sagen wir deshalb Ja zur Erweiterung des Diskriminierungsschutzes.